Wochenbettbetreuung


 

WOCHENBETTBETREUUNG

 

Das Wochenbett umfasst einen Zeitraum, der im Anschluss an die Geburt beginnt und sechs bis acht, in Einzelfällen auch zwölf Wochen nach der Entbindung endet. Es ist definiert als die Zeit, in der die wichtigsten schwangerschaftsbedingten Rückbildungsprozesse ablaufen und Stillbeziehung und die Bindung zum Kind aufgebaut werden.  Ruhe, Unterstützung und Verständnis bilden die Grundlage einer wirksamen und wohltuenden Wochenbettgestaltung.

Die Wochenbettbetreuung  findet in Form von Hausbesuchen statt. Inhalt und  Intensität der Wochenbettbetreuung richten sich im Wesentlichen nach Ihren individuellen Umständen und dem sich ergebenden Bedarf.

 

Gern betreuen wir Mutter & Kind nach ambulanter Entbindung, dass heißt schon unmittelbar nach der Geburt. Sie umfässt am 2. Lebenstag Ihres Babys das Pulsoximetriescreening und an seinem 3. Lebenstag in Zusammenarbeit mit dem Neugeborenen Screeninglabor der Charité auch die Abnahme von Fersenblut als Teil des erweiterten Neugeborenenscreenings.


RÜCKBILDUNG

 

Die Überwachung und Begleitung schwangerschafts- und geburtsbedingter Rückbildungsprozesse gehört zu den Kernaufgaben der Hebammenbetreuung im Wochenbett. Eine individuelle Beratung zu den Bedürfnissen des Beckenbodens und den erforderlichen Maßnahmen für eine gesunde Rückbildung ist selbstverständlich Teil unserer Wochenbettbetreuung. Gern möchten wir Ihnen in diesem Sinne auch den Rückbildungskurs unserer Hebamme Isabel Lösche ans Herz legen.


 

Die von uns geleisteten Betreuungsangebote sind Leistungen nach § 134a SGB V und dürfen von gesetzlich Krankenversicherten, ohne vorherige Rücksprache mit dem Krankenversicherungsträger, in Anspruch genommen werden. Da wir direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können, benötigen wir für die Betreuung lediglich Ihre Versichertenkarte. Auch nicht Krankenversicherte haben ein Recht auf Hebammenhilfe. Bitte sprechen Sie uns an.  Privat versicherten Frauen empfehlen wir, sich im Voraus mit ihrer Versicherung über den erstattungsfähigen Leistungsanspruch zu verständigen. Selbstverständlich unterliegen wir den gesetzlichen Bestimmungen zu Schweigepflicht und Datenschutz.

Das Hebammenteam Köpenick ist ein Netzwerk aus einzelnen, freiberuflich selbständig arbeitenden Hebammen. Entsprechend möchten wir darauf hinweisen, dass von unseren Hebammen kein gemeinschaftlich wirtschaftendes und haftendes Unternehmen betrieben wird.